Was kostet eine Beratung?

Unsere Beratungen sind immer kostenfrei, selbst wenn Sie sich dann doch noch nicht für ein Hörsystem entscheiden, zahlen Sie für unsere umfangreiche Beratung nichts.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Im Rahmen unserer Beratung erklären wir Ihnen detailliert welche Indikationen gegeben sein müssen um über die gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe von ca. 1500,-€ für eine beidseitige Versorgung zu erhalten. Zusammen klären wir welche Unterlagen wir dazu benötigen. Gerne übernehmen wir für Sie die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse und dem Hals-Nasen-Ohren-Arzt, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

 

Sollten Sie privat versichert sein, richtet sich der Zuschuss nach Tarif. Gerne stellen wir Ihnen dazu personalisierte Kostenvoranschläge aus.

Benötige ich ein Rezept?

Sollten Sie über Ihre Krankenkasse noch nie ein Hörsystem finanziert bekommen haben, benötigen Sie immer ein Rezept vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Als erfahrener Hörsystemträger benötigen Sie in der Regel nicht zwingend ein Rezept (Verordnung) . Jedoch empfehlen wir immer eine Hand-in- Hand-Versorgung mit Einbezug Ihres HNO-Arztes.

Gerne organisieren wir Ihnen dazu einen Termin bei Ihrem HNO-Arzt.

Können sie auch Ohrenschmalz entfernen?

Diese Kompetenz obliegt ganz dem Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Wir können in Ihre Ohren schauen, sehen ob Ihre Ohren mit Ohrenwachs-Schmalz-Cerumen versetzt sind und Ihnen einen Termin beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt vereinbaren.

Welche Hersteller führen wir?

Da wir keiner Kette angehören, keinem Konzern angehören und ein inhabergeführter Betrieb sind- sind wir auch frei in der Beratung.

Wir führen somit alle in Deutschland gelisteten Hersteller.

Gemeinsam mit Ihnen beraten wir Sie somit über alle Möglichkeiten um ein bestmögliches Hören wieder zu ermöglichen

Wann zahlt meine Krankenkasse neue Hörsysteme?

Im normalen Regelfall haben Sie über die gesetzliche Krankenkasse alle 6 Jahre Anspruch auf neue Hörsysteme. Ihre Krankenkasse zahlt dann wieder den Festbetrag. Gerne kümmern wir uns um den Werdegang mit der Krankenkasse und dem Hals-Nasen- Ohren-Arzt.

 

Privatversicherten oder Berufsgenossenschaften haben bereits nach 5 Jahren Anspruch auf Hörsysteme.

Kann ich zu Ihnen wechseln?

Sind Sie bereits schon Träger von Hörsystemen? Wenn ja, kein Problem, Sie können jederzeit zu uns kommen und unseren Service in Anspruch nehmen, auch wenn Sie ihre Hörsysteme wo anders gekauft haben. 

Auch wenn Ihre Versorgungszeit noch nicht abgelaufen ist und Sie noch keinen Anspruch auf neue Hörgeräte haben.

Wir freuen aus Ihren Besuch.

Hausbesuche

Sie können nicht zu uns kommen, dann kommen wir zu Ihnen. Wir wissen, dass es manchmal Situationen gibt, die es einem schwer machen sich mit Hörsystemen versorgen zu lassen. Besonders wenn es an der Mobilität mangelt. Unser Hausbesuchsservice ist da die LÖSUNG. Ein ausgebildeter Hörakustiker unseres Teams kommt mit dem nötigen Equipment zu Ihnen. Es gibt wenige Probleme zu denen wir keine Lösung finden.

 

Also rufen Sie gerne in einem unserer Fachgeschäfte an und fragen nach unserem Hausbesuchsservice.

 

Magdeburg um Umland: 0391 555 83 505 oder Haldensleben und Umland: 03904 364 1764